Wie weh­re ich mich gegen Bußgeldbescheide?

(Über­nah­me eines Arti­kels der Redak­ti­on die­Ba­sis. Ori­gi­nal fin­det sich hier.)

Jeden Mon­tag, aber auch an ande­ren Wochen­ta­gen, gehen mitt­ler­wei­le in ganz Deutsch­land tau­sen­de Men­schen vor Ort auf den Stra­ßen spazieren.

Etli­che Gre­mi­en in Deutsch­land haben als Reak­ti­on dar­auf eine All­ge­mein­ver­fü­gung gegen Spa­zier­gän­ger erlas­sen. Unse­re Ant­wort dar­auf? Wehrt euch mit rechts­staat­li­chen Mitteln!

Wir hal­ten wir die­se Buß­geld­be­schei­de bereits for­mal für rechts­wid­rig. Es ist zu erwar­ten, dass die Gerich­te die­se ein­stel­len werden.

Umgang mit dem Bußgeldbescheid

Ein Wider­spruch, eine Kla­ge oder ein Eil­an­trag kann immer nur von dem­je­ni­gen ein­ge­reicht wer­den, des­sen Rech­te betrof­fen sind. So kann zum Bei­spiel die­Ba­sis (als Par­tei) die­sen Rechts­weg nicht stell­ver­tre­tend für euch beschrei­ten. Aber unse­re Anwäl­te infor­mie­ren euch gern über euer Recht.

Jeder, der sich gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung wen­den will, muss selbst Wider­spruch einlegen.

Nun stellt euch vor, dass eini­ge tau­send Men­schen Wider­spruch ein­rei­chen, Akten­ein­sicht for­dern und/oder die Begrün­dung der All­ge­mein­ver­fü­gung ein­se­hen wol­len – die Poli­zei­in­spek­tio­nen wären damit gut beschäftigt.

Ganz wich­tig: wer als soge­nann­ter „Spa­zier­gän­ger“ iden­ti­fi­ziert wur­de oder wegen der Teil­nah­me an einer nicht ange­mel­de­ten Ver­samm­lung oder Miss­ach­tung der Auf­la­gen einen Buß­geld­be­scheid erhält, der soll­te zwin­gend frist­ge­recht einen Wider­spruch gegen die All­ge­mein­ver­fü­gung ein­le­gen, damit die­se All­ge­mein­ver­fü­gung gegen­über der betrof­fe­nen Per­son nicht unan­fecht­bar wird.

Nutzt hier­für ger­ne die im Fol­gen­den gelis­te­ten Musterschreiben

Mus­ter­schrei­ben

Ein Pro­fes­sor der Rechts­wis­sen­schaft hat für euch fol­gen­de Doku­men­te als Vor­la­ge erstellt. Nutzt die­se Mus­ter­schrei­ben, um Wider­spruch ein­zu­le­gen – aber indi­vi­dua­li­siert eure Tex­te, denn dann müs­sen die Sach­be­ar­bei­ter sich mit jedem ein­zel­nen Antrag aus­ein­an­der­set­zen und kön­nen kei­ne Stan­dard­ant­wor­ten verschicken.

Fazit

  • Wider­sprecht der Allgemeinverfügung!
  • Wider­sprecht Bußgeldbescheiden!
  • Lasst Euch nicht einschüchtern!

Denkt immer dar­an: ihr könnt euch weh­ren – nehmt eure Rech­te in Anspruch!

Die Kraft der Stra­ße. Spa­zier­gän­ge, Bür­ger­rech­te, All­ge­mein­ver­fü­gung. (You­Tube)
Vor Allem jeden Mon­tag, doch auch an ande­ren Tagen, gehen in Deutsch­land ganz lokal bei sich vor Ort tau­sen­de Men­schen auf den Stra­ßen spazieren.